Wege zur Therapie
Die Logopädie ist Teil der gesetzlich geregelten Grundversorgung und Bedarf der ärztlichen Verordnung (Rezept).
Die Verordnungen können vom Hausarzt, Internisten, Kinderarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäden oder Zahnarzt nach entsprechenden Untersuchungen ausgestellt werden.
Die Behandlungen werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Gesetzlich versicherte Personen ab dem 18. Lebensjahr, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, tragen 10% der Behandlungsgebühr und 10 Euro pro Rezept (es gilt immer die aktuelle gesetzliche Regelung).